Datenschutz

Wo Ihre Daten bleiben

Verarbeitet wird nur bei Anbietern in Deutschland und der EU, jeweils mit Auftragsverarbeitungsvertrag. Keiner unserer Verarbeitungs-Dienstleister speichert Ihre Inhalte bei der Verarbeitung, keiner trainiert damit. Eine Ausnahme bei der Web-Recherche steht unten.

Fünf Zusagen

  1. DSGVO. Mit jedem Auftragsverarbeiter besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
  2. Europäische Anbieter ohne US-Muttergesellschaft. Kein von uns beauftragter Anbieter unterliegt als US-Unternehmen dem US CLOUD Act.
  3. Kein Training. Weder wir noch unsere Dienstleister verwenden Ihre Inhalte zum Training von KI-Modellen.
  4. Keine Speicherung bei der Verarbeitung. Inhalte werden nur im Arbeitsspeicher verarbeitet und nicht auf Festplatte geschrieben. Der Anbieter des Sprachmodells sichert vertraglich zu, Eingaben und Ausgaben weder zu protokollieren noch zu speichern.
  5. Gespeicherte Ergebnisse sind verschlüsselt. Bewahren Sie einen Verlauf oder ein Ergebnis auf, wird es in Ihrem Browser verschlüsselt; unser Server hält nur einen Datenblock, den er nicht lesen kann. Das ist die Voreinstellung – lesbar gespeichert wird nur, was Sie ausdrücklich so wählen.

Wo was passiert

WasWo
Konten, Abrechnung, verschlüsselte AblageHetzner, Deutschland
Chat und Dokumenteeigener Server bei netcup, Nürnberg
Antwort des SprachmodellsAKI.IO, Berlin – Rechenzentren in Deutschland
Live-Übersetzung, E-Mail-Sortierung (Postvogt), Suche in Ihrer WissensbasisScaleway, Frankreich und Polen

Ehrlich dazu

Damit die KI antworten kann, muss sie Ihren Text lesen. Das geschieht auf den Servern oben, im Arbeitsspeicher, für die Dauer der Anfrage. Ins offene Internet geht etwas nur, wenn Sie die Web-Recherche einschalten – sie ist standardmäßig aus. Dann gehen abgeleitete Suchbegriffe und Seitenabrufe hinaus, jede Anfrage sichtbar, erkannte personenbezogene Angaben vorher durch Platzhalter ersetzt. Der Suchanbieter bewahrt Suchanfragen nach eigener Auskunft 25 Monate auf; Einzelheiten stehen im Transparenzbericht.

Für Berufsgeheimnisträger

Ein getrennter Verarbeitungsweg nach § 203 StGB ist entworfen, aber noch nicht in Betrieb. Bis dahin können wir Konten unter gesetzlicher Schweigepflicht – etwa Kanzleien und Steuerberater – nicht bedienen.

Die vollständige Kette mit allen Dienstleistern und einem Änderungsprotokoll steht im Transparenzbericht.